Nachträgliche Errichtung einer thermischen Solaranlage

SolarFür die nachträgliche Errichtung einer thermischen Solaranlage werden Privatpersonen 20 % der vom Land gewährten Förderung als Gemeindeförderung ausbezahlt.

Nach Erhalt des Förderungsbescheides des Landes OÖ kann diese mit dem unten angeführten Antragsformular bei der Marktgemeinde St.Florian am Inn beantragt werden.

Nicht gefördert werden: Anlagen in Neubauten, Eigenbauanlagen und Prototypen, Erweiterung von bestehenden thermischen Solaranlagen, gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.


Informationen zur Landesförderung

Antragsformular Landesförderung

Antragsformular Gemeindeförderung

 


Zuständig

Formulare