Inventarliste im Sinne der EED-Richtlinie

Gebäudeinventarliste gemäß EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Gemäß der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED III) ist die Marktgemeinde St. Florian am Inn verpflichtet, ein Inventar der beheizten bzw. gekühlten Gebäude zu führen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden und jeweils eine beheizbare Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen.

Gebäudeinventarliste

Hinweis: Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Die Inventarliste wird laufend aktualisiert.