Laut Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz § 25 sind Feuerungsanlagen wiederkehrend auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen.
Der Verfügungsberechtigte (Eigentümer) ist verpflichtet, diese zu veranlassen. Nachstehende zuständige Rauchfangkehrer bieten Ihnen an, diese Überprüfung für Sie zu erledigen.
Sollte diese Überprüfung bereits durchgeführt worden sein, werden Sie ersucht, die Prüfbefunde im Zuge der Beschau vorzulegen.
Was wird überprüft (gesetzlich verpflichtend)?
Feuerungsanlagen: Feuerstätten, Verbindungsstücke und Brennstofflagerung
1. Überprüfung von Sicherheitsvorschriften (Explosions-, Brand-, und Wärmeschutz) und Überprüfung der Umweltschutzvorschriften (Emissionsgrenzwerte, Mindestwirkungsgrade) Vorhandene Prüfberichte von ermächtigten Prüforganen (Prüfernummer) bitte bereithalten!
2. Aufstellungsraum/Heizraum
3. Brennbare Materialien im Bereich der Feuerstätte
4. Verbrennungsluftführung
5. Brennstofflagerraum, Lagerbehälter
Mit der Kontrolle der Prüfbefunde und der benützten Feuerungsanlagen wird ab Juni 2025 im gesamten Gemeindegebiet St. Florian am Inn begonnen.
Die Überprüfung wird grundsätzlich Straßen- und Gebietswiese ohne Terminvorschreibung und wenn möglich im Zuge der Kehrung durchgeführt. Sollten wir Sie nicht antreffen, werden Sie schriftlich oder telefonisch kontaktiert.
Terminvereinbarungen möglich bei Ihrem zuständigen Rauchfangkehrer unter:
Ihr Rauchfangkehrer – EVW KG Florian Kieninger
Öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer Öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer
4973 St. Martin im Innkreis, Diesseits 167 4770 Andorf, Am Keltenhügel 3
Tel.: +43 676 / 845 895 630 Tel: +43 676 84 17 95 - 111
Mail: info@ihr-rauchfangkehrer.at Mail: office@rfk-kieninger.at
www.ihr-rauchfangkehrer.at www.rfk-kieninger.at
Betrachten Sie diese Überprüfung als Hilfe für Maßnahmen im Sinne des Umweltschutzes, zur Luftreinhaltung und zum Energiesparen. Der vorbeugende Brandschutz dient zum Schutz von Leben und Eigentum.
Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer