Duale Zustellung - Dokumente per Email erhalten

billing

Die Marktgemeinde St.Florian am Inn bietet die Möglichkeit der dualen Zustellung an.

Duale Zustellung bedeutet, dass behördliche Schriftstücke, Vorschreibungen (Rechnungen, Grundsteuerbescheide etc.) entweder per E-Mail oder wie bisher postalisch über eine zentrale Stelle verschickt wer­den.
Sollte der Empfänger die per E-Mail versandten Schriftstücke nicht innerhalb von 14 Tagen öff­nen, wird automatisch die postalische Zustellung gestartet. Dies garantiert, dass jede Rechnung bzw. jedes versandte Schriftstück vom Empfänger erhal­ten wird.
Der Empfänger kann die Dokumente, wenn ge­wünscht, auf dem eigenen PC abspeichern oder ausdrucken und hat so weiterhin die Möglichkeit diese aufzubewahren.

WAS SIND DIE VORTEILE?

  • große Einsparungen beim Porto
  • einfache, unkomplizierte Anwendung
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • schnellere Information
  • Papierreduktion und Kostenersparnis
  • Umweltfreundlichkeit

WAS IST ZU TUN?

Wenn Sie die Möglichkeit der dualen Zustellung nutzen möchten senden Sie einfach eine E-Mail an buchhaltung@st-florian-inn.ooe.gv.at mit welcher sie die Zustimmung zur dualen Zustellung von Dokumenten erteilen.
Für weitere Fragen zur dualen Zustellung stehen wir gerne zur Verfügung!



24.09.2025 10:23